Zielsetzung
Ziel dieses Gesetzes ist die Regulierung der Bedingungen, unter denen Tiere mit aggressiven Verhaltensmustern gehalten werden sollten, damit die Sicherheit von Personen und anderen Tieren gewährleistet wird.
Definition
Als potentiell gefährliche Tiere sind alle Haustiere oder begleitende Tiere anzusehen, die unabhängig vom Grad ihrer Aggressivität zu Arten oder Züchtungen gehören, die in der Lage sind, Menschen oder andere Tiere zu töten oder zu verletzen und Objekte zu zerstören (Gärten, Zäune etc.).
Auch solche Tiere, die zu spezifischen Hunderassen zählen, werden als potentiell gefährlich angesehen, wenn sie einen aggressiven Charakter zeigen oder einen so kräftigen Kiefer, dass sie Personen oder andere Tiere totbeissen oder Objekte zerstören können.
X – Das Gesetz vom 22. März 2002 bezieht sich auf folgende Rassen
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A |
Pitt Bull Terrier |
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B |
Staffordshire Bull Terrier |
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C |
Amerikanische Staffordshire |
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D |
Rottweiler |
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E |
Dogo Argentino |
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F |
Brasilianische Fila |
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G |
Tosa Inu |
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H |
Akita Inu |
und alle ihre Kreuzungen
XX – Auch Hunde mit allen oder den meisten Merkmalen aus der folgenden Liste werden zu aggressiven Hunden gezählt:
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A |
Starke Muskelbildung, kraftvolles Aussehen, robust, athletischer Körperbau, Agilität, Vitalität und Widerstandsfähigkeit. |
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B |
Betonter Charakter und groβer Mut. |
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C |
Kurzes Fell. |
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D |
Brustumfang zwischen 60 und 80 cm, Schulterhöhe zwischen 50 und 70 cm und über 20 kg Körpergewicht. |
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E |
Voluminöser Kopf, kubisch, robust, mit breitem Kopf und konvexen Backen. Groβer, kräftiger Unterkiefer, robustes, breites Maul. |
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F |
Kräftige Muskulatur und gedrungener Nacken. |
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G |
Kompakt, breit, mit kräftigem Brustkorb, runden Rippen und kurzem, muskulärem Rücken. |
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H |
Vorderbeine parallel, gerade und robust, Hinterbeine sehr muskulös mit relative langen, leicht abgewinkelten Füβen. |
XXX – Alle Hunde, die einen aggressive Charakter oder Aggressionen gegen Menschen und andere Tier gezeigt haben.
Lizenz
Wer einen als potentiell aggressive geltenden Hund halten will, muss zunächst eine Lizenz beantragen. Die Antragszeit beträgt drei Monate ab dem 22. März 2002. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die folgenden Forderungen erfüllt werden:
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1 |
Volljährigkeit (Personalausweis, Reisepass oder Residenz, NIE-Nummer) |
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2 |
Nicht vorbestraft sein (Nachweis ausgestellt vom Innenministerium des Herkunftslandes) |
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3 |
Bescheinigung der psychologischen und physischen Befähigung.(werden in in Ärztezentren ausgestellt, wo man auch die Tests für Führerscheine machen lässt). |
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4 |
Eine gültige Versicherung mit einer Deckungssumme von 120.000 EUR. |
Diese Erlaubnis kann in der Gesundheitsbehörde Marbellas (oberhalb des Restaurants La Pesquera) beantragt werden. Sie ist fünf Jahre lang gültig und kann nach Ablauf um den selben Zeitraum verlängert werden.
Jegliche Änderung in der Information muss 15 Tagen mitgeteilt werden.
Alle mit Zucht, Verkauf, Transport oder Training von gefährlichen Hunden befassten Personen benötigen eine gesonderte Lizenz.
Registrierung
Sobald die Erlaubnis ausgestellt ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
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1 |
Der Hund benötigt einen Mikrochip zur Identifizierung und Registrierung. |
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2 |
Besitz eines gültigen Impfbuchs mit jährlichen Impfungen. |
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3 |
Das Tier muss innerhalb der nächsten 15 Tage nach Erhalt der Lizenz ins Register der Stadt eingetragen werden. In diesem Register werden alle von dem Tier verursachten Verletzungen aufgelistet. |
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4 |
2 Fotos des Hundes. |
Das Gesetz untersagt jegliches Training mit dem Ziel, aggressives Verhalten zu potenzieren.
Das Gesetz sieht die Möglichkeit zur freiwilligen oder obligatorischen Sterilisierung oder Katastrierung vor.
Sicherheitsmaβnahmen
Potentiell aggressive Hunde dürfen sich in der Öffentlichkeit nur unter den folgenden Bedingungen aufhalten:
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1 |
Die Begleitperson muss die Lizenz und den Registrierungsnachweis des Hundes bei sich führen. |
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2 |
Der Hund muss einen Maulkorb tragen. |
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3 |
Der Hund muss an einer maximal 2 Meter langen, nicht ausziehbaren Leine gehalten werden. |
Potentiell aggressive Hunde, die in einer Finca, einem Landhaus, einer Villa, einem Grundstück, einer Terrasse, einem Patio oder einer anderen klar begrenzten Fläche gehalten werden, müssen angebunden werden oder in einem geeigneten Zwinger bleiben. Züchter, Trainer und Verkäufer von potentiell aggressiven Hunden müssen alle notwendigen Vorkehrungen und Einrichtungen sicherstellen, die zur Haltung notwendig sind. Wenn das Tier verloren geht oder weggegeben wird, muss der Lizenzhalter der Registrierungsbehörde bis spätestens 48 Stunden nach dem Verlust davon Mitteilung machen.
Strafen
Die Strafen für Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden wie folgt definiert:
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1 |
LEICHT: 150,- to 300,- EUR |
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2 |
SCHWERWIEGEND: 300,- to 2.400,- EUR |
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3 |
SEHR SCHWERWIEGEND: 2.400,- to 15.000,- EUR |
Schwerwiegend
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A |
Wenn ein potentiell aggressiver Hund ohne Leine laufen gelassen wird oder keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen werden, um den Hund am Weglaufen zu hindern. |
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B |
Wenn das Tier keinen Mikrochip trägt. |
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C |
Wenn das Tier nicht registriert ist. |
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D |
Wenn sich ein Tier in der Öffentlichkeit ohne oder Maulkorb bewegt. |
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E |
Für den Transport von Tieren ohne Lizenz |
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F |
Any in cooperation with authorities concerning this law ???? |
Sehr schwerwiegend
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A |
Verlassen eines potentiell aggressive Hundes abandon a potentially dangerous animal (verlassen im Sinne von nicht begleiten) |
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B |
Haltung eines potentiell gefährlichen Hundes ohne Lizenz |
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C |
Kauf und Verkauf von potentiell gefährlichen Huden ohne Lizenz |
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D |
Training, um die Aggressiv eines Tieres zu steigern |
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E |
Training von potentiell gefährlichen Tieren ohne Lizenz |
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F |
Organisation von Veranstaltungen mit dem Ziel, die die Aggressivität von Tieren zu demonstrieren |
Weitere Regeln
Potentiell gefährliche Hunde müssen zwingend an einer Leine von maximal zwei Metern Länge geführt werden und einen gut befestigten Maulkorb tragen.
Wir von TRIPLE A halten einige dieser Bemerkungen für lächerlich…. aber so lautet das Gesetz!